Fischereischein

Die Beantragung und die Kosten für den Fischereischein:

Bei der Neuausstellung eines Fischereischeines benötigen wir den Nachweis, dass Sie entweder bereits im Besitz eines Fischereischeines waren oder die Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt haben.

Außerdem wird ein aktuelles Passbild und der Personalausweis oder Reisepass benötigt.
Ein Fischereischein kann ab Vollendung des 14. Lebensjahres ausgestellt werden.
Der Fischereischein kann für 1 Jahr oder 5 Jahre ausgestellt werden.

Jugendfischereischein

Dieser wird jeweils nur für ein Jahr ausgestellt/verlängert (immer bis zum 31.12. eines Jahres).
Der Jugendfischereischein gibt nur die Berechtigung, in Begleitung eines volljährigen Fischereischein-Inhabers den Fischfang auszuüben.
Der Jugendfischereischein kann bis maximal zur Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden.

Ab dem 14. Lebensjahr kann bereits ein Fischereischein ausgestellt werden, sofern die Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt wurde.