Lärmaktionplanung – Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Lärmaktionsplanung findet ihren Ursprung in der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24.06.2005, die durch den § 47 a-f im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), durch die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) sowie weitere untergesetzliche Regelwerke in nationales Recht umgesetzt worden ist. Hierdurch soll unionsweit ein gemeinsames Konzept festgelegt werden, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.
Die Belastung durch Umgebungslärm ist dabei in einem ersten Schritt anhand von Lärmkarten und Betroffenheitsanalysen ermittelt worden. Das damalige Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes hat in Zusammenarbeit mit dem Saarländischen Städte- und Gemeindetag eine strategische Lärmkartierung durchführen lassen.
Auf Grundlage dieser Lärmkarten waren konkrete Maßnahmen in Form eines Aktionsplans auszuarbeiten, um die Lärmbelästigung zu verringern bzw. nicht weiter ansteigen zu lassen. Zuständig für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen sind die Gemeinden (§ 47 e (1) BImSchG). Dabei waren alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Fahrzeugen zu berücksichtigen.
Als einzige Straße war und ist in der Gemeinde Großrosseln die L 164 (Ludweilerstraße) im Bereich zwischen Kreuzung Bahnhofstraße bis Ortsausgang in Richtung Völklingen mit einem Verkehrsaufkommen von ca. 3,3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr betroffen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Großrosseln hat die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines Lärmaktionsplans für den genannten Straßenabschnitt beauftragt.
Gemäß § 47d des Bundesimissionsschutzgesetzes wird eine Mitwirkung der Öffentlichkeit gefordert: „Die Öffentlichkeit wird zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört. Sie erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen.
Die Öffentlichkeit ist über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten. Es sind angemessene Fristen mit einer ausreichenden Zeitspanne für jede Phase der Beteiligung vorzusehen“.
Eine Auslegung zur Information der Bürger findet im Fachbereich 3 Bauen, Wohnen, Umwelt, Klosterplatz 3, Zimmer 305K, für die Dauer eines Monats (07.07.2025 – 06.08.2025) zu den üblichen Dienststunden statt.

Sprechstunde des Sozialamtes des Regionalverbandes Saarbrücken
Die Sprechstunde des Mobilen Beratungsdienstes des Sozialamtes des Regionalverbandes Saarbrücken findet weiterhin nur einmal im Monat statt. .
In Großrosseln sind folgende Termine vorgesehen:
Montag, 19.05.2025, Montag 16.06.2025, Montag 14.07.2025, Montag 11.08.2025, Montag 08.09.2025, Montag 13.10.2025, Montag 10.11.2025, Montag 15.12.2025, jeweils in der Zeit von 13.00 bis 16.00 Uhr.
Kunden können direkt mit dem Sozialamt des Regionalverbandes über E-Mail: sozialamt@rvsbr.de, bzw. über Tel. 0681/506-4949 bzw. 4948 Kontakt aufnehmen.
NATURGEFAHRENPORTAL
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat in der vergangenen Woche ein neues Naturgefahrenportal (NGP) freigeschaltet. Es bündelt Informationen zu verschiedenen Naturgefahren wie z.B. Hochwasserereignissen oder Sturmfluten.
Das NGP als Informationsportal
Aufgrund des Klimawandels nimmt die Häufigkeit und Intensität von Extremwetterereignissen stetig zu. Das NGP zielt darauf ab, die dazu verfügbaren öffentlichen Daten und bereitet diese auf. In dem Internet-Portal können sich Bürgerinnen und Bürger jederzeit aktuell über mögliche Naturgefahren innerhalb Deutschlands informieren.
In dem neuen Portal werden alle Frühwarnungen sowie Lageinformationen der Bundes- und Landesbehörden digital zusammengeführt. Dies umfasst zum jetzigen Zeitpunkt Meldungen zu DWD-Wettergefahren, Hochwasserwarnungen der Bundesländer, Sturmflutwarnungen des BSH sowie Bevölkerungsschutzwarnungen über das Modulare Warn-System des BBK. Darüber hinaus werden die Daten werden mit Handlungsanweisen verknüpft und in wissenschaftlich fundierte Analysen und Prognosen eingebettet. So soll die Eigenvorsorge und Sensibilisierung der Bevölkerung verbessert werden.
(Der Link dieser Seiten führt auf Fremd-Angebote im Netz.
Für den Inhalt dieser Seite kann die Gemeinde Großrosseln keine Verantwortung übernehmen.)
Ausführlichere Informationen finden Sie auch im Naturgefahrenportal selbst.
Änderung unserer Bankverbindung

Richtlinien für das amtliche Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Großrosseln (Gemeindejournal Großrosseln)
Öffentliche Bekanntmachung
H u n d e s t e u e r
Die Gemeinde Großrosseln ist – wie alle saarländischen Kommunen – durch das Kommunalabgabengesetz zur Erhebung einer Hundesteuer verpflichtet. Die Hundesteuersätze belaufen sich gemäß Gemeindesatzung pro Jahr auf 100 € für den ersten Hund, 120 € für den zweiten Hund und 160 € für jeden weiteren Hund. Die Steuerpflicht beginnt am Ersten des Kalendermonats, der auf den Monat folgt, in dem der Hund angeschafft oder drei Monate alt wird. Dies gilt auch dann, wenn der Hund in Pflege genommen oder auf Probe gehalten wird, sofern nicht der Nachweis erfolgt, dass der Hund in einer anderen Gemeinde steuerlich erfasst ist.
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat diesen binnen 14 Tagen bzw. innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Die gleiche Verpflichtung obliegt z.B. dem Pfleger eines Hundes, der in den dauernden oder vorübergehenden Besitz eines Hundes gelangt. Auch zugelaufene Hunde müssen versteuert werden, wenn sie nicht binnen 14 Tagen dem Verfügungsberechtigten, der Polizeibehörde oder einem Tierheim übergeben werden.
Verstöße des Hundehalters gegen die Meldepflicht werden nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes geahndet. Im Falle einer Ordnungswidrigkeit kann eine Geldbuße verhängt werden.
In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass über die Meldepflichten des Hundehalters hinaus jeder Grundstückseigentümer gegenüber der Gemeinde verpflichtet ist, wahrheitsgemäß Auskunft über die auf seinem Anwesen gehaltenen Hunde zu geben.
Es ist darüber hinaus angedacht, in absehbarer Zeit wieder eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen.
Anmeldungen können mit dem nachfolgenden Formular vorgenommen werden. (hier)
Gemeinde Großrosseln
Der Bürgermeister
i.A.
Schließung der Grüngutsammelstelle in Großrosseln während der Wintermonate
Die Grüngutsammelstelle wird nach dem 16.11.2024 während der Wintermonate geschlossen. Während der Schließphase besteht dort auch nicht mehr die Möglichkeit, in Großrosseln die Windeltonne anzudienen. Berechtigte können Windelsäcke dann während der Öffnungszeiten bei der Fa. RL Recycling im Gewerbegebiet Am Hirschelheck in Naßweiler abgeben.
Wir bitten um Beachtung.
Ihre Gemeindeverwaltung
Fünf Baugrundstücke in Emmersweiler zu verkaufen
Die Sisamci Grundstücksgesellschaft mbH, ansässig im Pfauenweg 10 aus 66564 Ottweiler, vermarktet in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Großrosseln fünf Baugrundstücke in Emmersweiler in der Gensbacher Straße.
Im Bereich zwischen den Bestandsbauten Gensbacher Straße 102 und 112 gelegen, haben Bauwillige die Möglichkeit, ihren Traum vom Eigenheim auf großzügiger Fläche in ruhiger und naturnaher Lage zu verwirklichen.
Die Teilungsvermessungen sind noch nicht durchgeführt. Daher besteht die Möglichkeit, auf individuelle Wünsche einzugehen. Geplant sind derzeit fünf Parzellen. Der Kaufpreis für das Bauland beträgt fix 70,–€ pro Quadratmeter für die straßenseitigen 10 Ar.
Der sich anschließende Grünbereich wird mit VB 25,–€ veranschlagt.
Damit auch junge Familien die Chance auf ein Baugrundstück bekommen, hat die Gemeinde mit dem Investor vereinbart, dass drei der fünf Parzellen mit einer Bauverpflichtung von fünf Jahren belegt werden.
Bei Interesse steht Ihnen Herr Sisamci unter der 0172-307 2968 oder per mudi.sisamci@googlemail.com gerne beratend zur Verfügung.

Abfall-Informationen: Neue Abfall-App des Entsorgungsverbandes Saar (EVS)
Der EVS bietet eine Abfall-App zum Download, durch die Sie automatisch an Ihren Abfuhrtermin erinnert werden. Über nachstehenden Link, der Sie auf eine Drittanbieterseite führt, erhalten Sie weitere Informationen: www.evs.de/abfall-app
Es ist soweit: Der Glasfaserausbau kommt nach Dorf im Warndt!
Die Firma Bautra Baugesellschaft als Ausbaupartner der energis Netzgesellschaft, wird in der Straße „Kurt-Schumacher-Str.“ den Ausbau bald beginnen.
Sofern Sie einen Vorvertrag für einen Glasfaseranschluss abgeschlossen haben, wird sich ein Mitarbeiter von der energis Netzgesellschaft oder unseres Ausbaupartners mit Ihnen in Verbindung setzen, um die genauen Modalitäten zu besprechen und um einen Termin zur Grundstücksbegehung zu vereinbaren, sobald die Bauarbeiten in Ihrer Straße anstehen.
In Teilbereichen werden auch die Stromversorgung verstärkt und die Wasserversorgungsleitungen durch den Wasser Zweck Verband Warndt saniert.
Dadurch sind Sie bestens für ein Netz der Zukunft gerüstet und weitere unnötige Tiefbauarbeiten können in Zukunft vermieden werden.
Mit größeren Verkehrsbehinderungen ist jedoch nicht zu rechnen.
Interessenten in diesen Straßen können sich noch einen Glasfaser-Hausanschluss sichern, bevor der Bagger rollt. Zur Beratung steht Ihnen die energis GmbH gerne telefonisch unter 0681-90698824 oder im Kundencenter in Saarbrücken und Saarlouis zur Verfügung.
energis hält Kunden und Interessenten aus Großrosseln für energis Highspeed home auf der Webseite energis.de/großrosseln auf dem Laufenden. Sie können sicher sein: energis arbeitet auf Hochtouren daran, den Glasfaser-Ausbau in der Gemeinde Großrosseln voranzutreiben.
Es ist soweit: Der Glasfaserausbau kommt nach Großrosseln Zentrum!
Die Firma Jonasson als Ausbaupartner der energis Netzgesellschaft, wird in der Straße „An der Kaisereiche“ den Ausbau bald beginnen.
Sofern Sie einen Vorvertrag für einen Glasfaseranschluss abgeschlossen haben, wird sich ein Mitarbeiter von der energis Netzgesellschaft oder unseres Ausbaupartners mit Ihnen in Verbindung setzen, um die genauen Modalitäten zu besprechen und um einen Termin zur Grundstücksbegehung zu vereinbaren, sobald die Bauarbeiten in Ihrer Straße anstehen.
In Teilbereichen werden auch die Stromversorgung verstärkt und die Wasserversorgungsleitungen durch den Wasser Zweck Verband Warndt saniert.
Dadurch sind Sie bestens für ein Netz der Zukunft gerüstet und weitere unnötige Tiefbauarbeiten können in Zukunft vermieden werden.
Mit größeren Verkehrsbehinderungen ist jedoch nicht zu rechnen.
Interessenten in diesen Straßen können sich noch einen Glasfaser-Hausanschluss sichern, bevor der Bagger rollt. Zur Beratung steht Ihnen die energis GmbH gerne telefonisch unter 0681-90698824 oder im Kundencenter in Saarbrücken und Saarlouis zur Verfügung.
energis hält Kunden und Interessenten aus Großrosseln für energis Highspeed home auf der Webseite energis.de/großrosseln auf dem Laufenden. Sie können sicher sein: energis arbeitet auf Hochtouren daran, den Glasfaser-Ausbau in der Gemeinde Großrosseln voranzutreiben.

Wie kommt die Glasfaser ins Haus?
Letzte Woche haben wir über die Funktionsweise und Technologie der Glasfaser informiert. Aber wie kommt das Glasfaserkabel zu Ihnen nach Hause? Das Verlegen von Glasfaserleitungen muss immer individuell geplant werden und ist in den allermeisten Fällen mit nur sehr geringen Baumaßnahmen verbunden.
Glasfaserkabel werden unterirdisch in Leerrohren im Boden verlegt. Das schützt zum einen die Kabel und hat zum anderen den großen Vorteil, dass zukünftige Reparaturen, Wartungen oder der Austausch der Kabel ohne wiederholte Baumaßnahmen getätigt werden können – die Kabel können einfach aus den Leerrohren herausgezogen und wieder eingeblasen werden.
In vielen Straßen in der Gemeinde sind die Häuser bereits in der Vergangenheit mit entsprechenden Leerrohren ausgestattet worden – hier wird es keine Bauarbeiten am Grundstück geben und die Glasfaser kann problemlos ins Haus verlegt werden. In den Straßen, in denen das noch nicht der Fall ist, müssen die Leerrohre noch verlegt werden. Wie unkompliziert das geht, erfahren Sie im Folgenden. Und ob in Ihrer Straße bereits Leerrohre liegen, erfahren Sie übrigens unter www.energis.de/großrosseln.
So wird das Glasfaserkabel verlegt
Zunächst wird im öffentlichen Raum, also in der Straße, der Glasfaseranschluss mittels Leerrohren zum PoP (Point of Presence: der Knotenpunkt der Datenleitungen) verlegt.
Vom PoP werden weitere Leerrohre zu den Netzverteilern (auch Kabelverzweigerschränke genannt – das sind die grauen Kästen am Straßenrand) in den jeweiligen Straßen verlegt, und von dort aus verlaufen dann dünnere Leerrohre bis zu den jeweiligen Grundstücken. Die Leerrohre dienen, wie oben beschrieben, der einfachen Einführung und unkomplizierten Wartung der Glasfaserkabel.
Im Gespräch zwischen Kunde und Dienstleister wird individuell und detailliert geklärt, wo im Haus die Glasfaser am besten ankommen soll und wo die Anschlussgeräte platziert werden sollen. Alle Absprachen werden dokumentiert und schriftlich an die zuständige Tiefbaufirma übergeben.
Nun geht es an die Verlegung der Leerrohre von der Straße zum Haus. Dies kann fast immer in geschlossener Bauweise durchgeführt werden. Es werden lediglich zwei kleine Baugruben benötigt – eine am Straßenrand und eine an der Hauswand. Die unterirdische Verlegung kann auf zwei Arten erfolgen: mittels einer sogenannten Erdrakete oder unter Einsatz eines Spülbohrers.

BU: Eine Baugrube befindet sich an der Straße, die andere an der Hauswand.
Die Funktionsweise der Erdrakete
Steht einer geraden Bohrung nichts im Wege, wird eine Erdrakete eingesetzt. Diese bohrt von der Straße aus langsam und sanft unter allem hindurch. Beete, Rasen und gepflasterte Wege bleiben verschont. Die Erdrakete tritt dann in der Baugrube an der Hauswand wieder aus.

BU: Die Erdrakete bohrt sich mithilfe von Druckluft langsam und schonend durch das Erdreich zum Haus.
Die Funktionsweise des Spülbohrers
Sollte doch etwas im Weg sein, beispielsweise die Wurzeln eines großen Baumes oder andere Leitungen, kommt ein Spülbohrer zum Einsatz. Dieser kann in Kurven bohren – so werden unterirdische Hindernisse umgangen. Auch in diesem Fall muss der Vorgarten oder die Einfahrt nicht aufgegraben werden. Nur, wenn viele enge Hindernisse im Boden vorhanden sind, etwa viele Steine, muss ein schmaler, offener Graben ausgehoben werden. Dies ist aber nur sehr selten nötig.

BU: Der Bohrkopf eines Spülbohrers ist steuerbar und kann Hindernisse umgehen.
Das Kabel kommt ins Haus
Nun kann das Leerrohr ins Haus geführt werden – hierfür ist eine Bohrung von gerade einmal 5 cm Durchmesser nötig. An der Bohrung wird die sogenannte Hauseinführung eingebaut, durch die das Leerrohr ins Haus geführt wird. Nach erfolgter Verlegung wird diese gas- und wasserdicht versiegelt.
Es gibt zwei Möglichkeiten, wo und wie diese Bohrung gemacht werden kann: das Leerrohr wird in gerader Linie direkt in den Keller des Hauses (Variante 1) oder mit einer diagonalen Bohrung aus dem Erdreich ins Erdgeschoss gelegt (Variante 2). Dies ist besonders dann interessant, wenn kein Keller vorhanden ist, oder die Anschlussgeräte im Erdgeschoss installiert werden sollen.

BU: Variante 1: Das Leerrohr geht geradewegs in den Keller.

BU: Variante 2: durch eine Diagonalbohrung kommt das Leerrohr im Erdgeschoss an.
Nach der vollständigen Verlegung der Leerrohre wird die kleine Baugrube wieder verschlossen und der Urzustand wiederhergestellt. Vom Anschlussschacht an der Straße werden die Leerrohre nun gefüllt. Es wird ein mehrfaseriges Glasfaserkabel in das Rohr eingeblasen – inklusive Reserve für zukünftige Ausfallsicherheit.

BU: Die Glasfasern werden in die Leerrohre eingeblasen.
Besitzt das Haus mehrere Wohneinheiten, so werden bereits während der Ausbauphase Vorkehrungen getroffen, damit diese mit nur wenig Aufwand im Nachgang angebunden werden können.
Der Anschluss im Haus
Dort, wo die Glasfaserleitung im Haus ankommt, wird ein Netzabschlussgerät – auch Glasfaserwandler genannt – angebracht. Dieses Gerät wandelt die ankommenden Lichtsignale aus dem Glasfaserkabel in elektrische Signale um.

BU: Aufbau aus Kabelgehäuse und Netzabschlussgerät.
Um die Glasfaserleitung letztendlich für Telefon und Internet nutzen zu können, muss das Netzabschlussgerät noch mit einem Router verbunden werden. Sie können dazu Ihren eigenen Router nutzen oder einen vorkonfigurierten Router zum gewählten Glasfasertarif hinzubuchen. Am Ende wird die neue Leitung abschließend geprüft, um sicherzustellen, dass alles ordnungsgemäß funktioniert und die Leistung in voller Stärke ankommt.

BU: Abschließend wird auf maximale Signalstärke geprüft.
Und schon ist es da: ein komplett autarkes Leitungsnetz – die alten Kupferleitungen bleiben unberührt parallel bestehen. So einfach schließen Sie ihr Haus an die Zukunft an: unkompliziert, schnell und verlässlich.

BU: So schnell ist es da: Internet in Lichtgeschwindigkeit. Auf allen Geräten – und das sogar gleichzeitig.
Die Verlegung von Glasfaserkabeln: sie ist weniger aufwändig, als man zunächst denken würde, und mit einem enormen Nutzen für jeden Einzelnen Anschlussnehmer und letztlich die gesamte Gemeinde verbunden. Wenn Sie neugierig geworden sind und sich über die Möglichkeit eines eigenen Glasfaseranschlusses für ihr Zuhause informieren möchten, kommen Sie gern auf energis zu! Wählen Sie aus dem Infokasten einfach die Beratungsmöglichkeit, die für Sie am bequemsten ist.



Glasfaser, das Kabel der Zukunft
In der letzten Ausgabe haben wir über die Bedeutung und den Ablauf des Projekts „Glasfaserausbau in Großrosseln“ berichtet. Doch wie funktioniert die Datenübertragung per Glasfaser und wie unterscheidet sich die Technologie von den alten Kupferkabeln?
Momentan mag die Kupferleitung ab dem Verteilerkasten in manchen Fällen noch ausreichen. Allerdings ist abzusehen: so, wie das analoge Modem von ISDN und dieses dann von DSL abgelöst wurde, werden in der Zukunft hochleistungsfähige Glasfaserleitungen bis ins Haus der Standard sein. Die Technik entwickelt sich immer weiter: stellen Sie sich vor, Sie müssten heute mit einem Modem von 2002 surfen. Das wäre gar nicht denkbar.
Alt vs. Neu – Kupfer vs. Glasfaser
Doch was genau ist eigentlich Glasfasertechnologie und wo liegt der Vorteil
gegenüber dem Kupfer-Standard?
In Kupferkabeln erfolgt die Datenübertragung mittels elektrischer Impulse. Kupfer hat im Grunde eine gute elektrische Leitfähigkeit, doch aus physikalischen Gründen kann ein Kupferkabel Daten nur begrenzt verlustfrei übertragen – je länger die Datenleitung ab dem Verteilerkasten, desto geringer die Übertragungsgeschwindigkeit, die am Anschluss zur Verfügung steht. (Abb. 1)

Glasfaserkabel (Abb. 2) hingegen bestehen im Kern aus Lichtwellenleitern, dünnen Glasröhrchen, die nicht dicker sind als ein menschliches Haar. Innerhalb der Lichtwellenleiter werden Informationen optisch durch Lichtsignale übertragen – elektrische Signale werden in optische Signale umgewandelt und mit wortwörtlicher Lichtgeschwindigkeit durch das Glasfaserkabel geschickt. Das funktioniert, indem das Lichtsignal im Lichtwellenleiter solange weiter reflektiert wird, bis es am Ziel ankommt.

Ein Glasfaserkabel besteht dabei natürlich nicht nur aus einem, sondern aus bis zu 288 einzelnen Glasfasern. Jede Glasfaser ist für sich ummantelt, 12 Fasern bilden eine Bündelader, die nochmals separat ummantelt ist. Bis zu 24 Bündeladern werden zusammengefasst und bilden dann das Glasfaserkabel. Glasfaserkabel haben einige Vorteile gegenüber Kupferleitungen – der größte liegt in der möglichen Übertragungsgeschwindigkeit. Über die alten Kupferleitungen können maximal 100 Mbit/s pro Anschluss übertragen werden – danach kommt die Leitung an die Grenzen des physisch möglichen. Zudem verlieren
Kupferleitungen an Leistung, je größer die Entfernung vom Verteilerkasten ist. Das führt dazu, dass man oftmals nicht die Bandbreite erhält, die man gebucht hat, sondern mitunter mit sehr viel geringeren Geschwindigkeiten surft. Die Übertragungsgeschwindigkeit kann mitunter auch stark schwanken, etwa durch Umwelteinflüsse wie Magnetfelder, Witterung und Temperatur, oder wenn mehrere Anschlussnehmer in der Straße gleichzeitig intensiv das Netz nutzen.
Glasfaserleitungen sind hier weit voraus. Mit wortwörtlicher Lichtgeschwindigkeit
lassen sich Übertragungsraten von 1000 Mbit/s erreichen – und das ist nur der Anfang, denn in naher Zukunft werden Bandbreiten bis in den Terrabit-Bereich möglich sein. Da es keine Leistungsverluste gibt, erhält man immer 100% der gebuchten Leistung, unabhängig der Entfernung zum Verteiler, und auch die Stabilität der Leitung ist stets gewährleistet, da die Kabel durch ihren Aufbau unempfindlich gegen Umwelteinflüsse und Störsignale sind. Auch die Anzahl der Nutzer spielt keine Rolle mehr. Zudem sind Glasfaserleitungen
auch umweltfreundlicher: nicht nur ihre Herstellung ist günstiger und sauberer als
die von Kupferkabeln, der Betrieb von Glasfaserleitungen erfordert auch rund 17 mal weniger Energie als der Betrieb von Kupferleitungen – ein klarer Pluspunkt, da so große Mengen Strom und somit auch C02 eingespart werden können.

Zukunftstechnologie für Großrosseln
Man sieht: das Netz der Zukunft besteht aus Glasfaserleitungen. Der Glasfaserausbau ist eine großartige Chance für die Gemeinde, als Lebensmittelpunkt und Gewerbestandort in Zukunft noch attraktiver zu werden. Die Gelegenheit, ohne Investitionen ein modernes Glasfasernetz zu bekommen, ist in dieser Form einmalig. Eine hochleistungsfähige, stabile und ausfallsichere Datenleitung steigert auf lange Sicht nicht nur die Lebensqualität jedes Einzelnen, sondern sogar den Wert der eigenen Immobilie.
Wenn Sie neugierig geworden sind und sich über die Möglichkeit eines eigenen Glasfaseranschlusses für ihr Zuhause informieren möchten, kommen Sie gern auf energis zu! Im untenstehenden Kasten finden Sie alle Kontaktmöglichkeiten.

Wie der Anschluss an das Hochgeschwindigkeitsnetz genau vonstatten geht, erfahren Sie im nächsten Artikel.

Bürgerbus
Was ist ein Bürgerbus?
Der Bürgerbus, ein kleiner 9-Sitzer-Sprinter, ist ein Nahverkehrsangebot, dessen Ziel es ist, die Lücke im öffentlichen Personennahverkehr
auszugleichen und somit besonders älteren Bürgerinnen und Bürgern wieder mehr Mobilität zu ermöglichen.
Der Bus ist ein Gemeinschaftsprojekt der Gemeinde Großrosseln und dem DRK Großrosseln.
Er wird von Ehrenamtlern des DRK Großrosseln zweimal pro Woche gefahren und ist für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos. Jedoch
darf die bereitgestellte Spendenbox gerne bedient werden.
Er steuert ausschließlich die wichtigsten Ziele innerhalb der Gemeinde Großrosseln wie beispielsweise Supermärkte, Ärzte etc. an. Es besteht auch die Möglichkeit an die Bushaltstelle gebracht zu werden, um dort in den ÖPNV zur Weiterfahrt zu wechseln (entweder innerorts oder zum Busbahnhof an den Rotweg/Völklingen).
Wer darf mitfahren?
Alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Großrosseln, die die existierenden Mobilitätsangebote aus wirtschaftlichen und/oder gesundheitlichen Gründen nicht nutzen können, können sich den Bürgerbus bestellen.
Wann fährt der Bürgerbus?
Immer dienstags von 8-16 Uhr und donnerstags von 8-12 Uhr
Wie bestellt man den Bürgerbus?
jeweils montags und mittwochs in der Zeit von 08.30 Uhr bis 11.00 Uhr, ausschließlich telefonisch unter der
Rufnummer 0151-19531234.
Nur innerhalb der Gemeinde Großrosseln
Illegale Müllablagerungen
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
mit großer Sorge sehe ich einen stetigen Zuwachs an „wilden“ Müllablagerungen in unserer Gemeinde.
Neben illegalen Entsorgungen an den Wertstoffsammelplätzen, Straßen und öffentlichen Plätzen werden
zunehmend auch – teils umweltgefährliche – Abfälle in Waldgebieten abgelegt.
Lassen Sie mich es auf den Punkt bringen: Ich habe genug von diesen Schweinereien! Klare Kante gegen
wilde Müllablagerung!
Diese „wilden“ Müllablagerungen verschandeln nicht nur die Natur. Durch sie besteht auch die Gefahr, dass
durch Giftstoffe, die in den Boden sickern, Grundwasser und Gewässer verseucht werden.
Der Gemeinde entstehen durch die Einsammlung und Entsorgung der Hinterlassenschaften einiger weniger,
rücksichtsloser Chaoten jährlich zigtausende Euro Entsorgungskosten, die letztlich wir ALLE bezahlen
müssen.
Ab sofort wird der Müll kontrolliert! Wenn wir jemanden sehen oder nachweisen können, wem der Müll
gehört, wird dies zur Anzeige gebracht und mit Bußgeld bestraft! Auch durch Ihre aktive Mithilfe können SIE
uns bei der Ermittlung der „Umweltsünderinnen/Umweltsünder“ unterstützen.
Ich appelliere an Ihre Vernunft: Beseitigen Sie Ihren Müll konform in die dafür vorgesehenen Behältnisse
und nicht im Wald oder in Parkanlagen.
Bitte unterstützen Sie uns. Für die Umwelt. Für die Gemeinde. Für uns alle.