Kinderreisepass

KINDERREISEPASS: WEGFALL AB 1. JANUAR 2024

Bei Reisen ins Ausland benötigen Kinder einen eigenen Pass. Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind seit 2012 ungültig.

Ab 1. Januar 2024 können Bürgerinnen und Bürger keine Kinderreisepässe mehr beantragen. Der Bundestag hat die Abschaffung des Kinderreisepasses beschlossen. Auch eine Verlängerung bereits ausgestellter Dokumente ist ab dann nicht mehr möglich.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe und Kinderreisepässe, die bis zum Jahresende ausgestellt werden, behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit!

Personalausweise und/oder Reisepässe können auch für Kinder ab Geburt beantragt werden.

Die Bürgerämter des Regionalverbandes Saarbrücken stellen die Dokumente nicht mehr direkt aus, wie es beim Kindereisepass der Fall war. Bitte beachten Sie daher die Lieferzeiten von drei bis sechs Wochen. (Die Lieferzeiten können saisonal variieren)

BITTE BEACHTEN SIE:
Kinderreisepässe sind nicht für die Einreise in alle Länder ausreichend (z.B. nicht für die USA). Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor einer Auslandsreise über die Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes (www.auswaertiges-amt.de).