Anmelden bei der Gemeinde Großrosseln

Zur Anmeldung benötigen wir zwingend folgende Unterlagen:

  • Personalausweis
  • Reisepass (sofern vorhanden)
  • Kinderausweis bzw. Kinderreisepass (bzw. Geburtsurkunde, wenn noch kein Ausweis ausgestellt wurde)
  • Wohnungsgeberbestätigung oder Eigentumsnachweis

Hinweis: Kinder unter 16 Jahren müssen zum Zeitpunkt der An-, Um- oder Abmeldung immer persönlich anwesend sein.

Außerdem brauchen wir für jede anzumeldende Person folgende Angaben:

  • Staatsangehörigkeit(en)
  • Familienstand
  • Religionszugehörigkeit
  • weitere Wohnungen (seit wann und wo)
  • Anmeldung als Haupt- oder Nebenwohnung
  • Eheschließung (wann, wo)  Scheidung (wann, bei welchem Amtsgericht)
  • Bei Getrenntlebenden: Angaben zum Ehepartner (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, Religion)
  • Kinder unter 18 Jahren (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, Religion)

Die Anmeldung hat innerhalb 14 Tagen nach dem Einzug zu erfolgen.

An-, Ab- und Ummeldungen sind gebührenfrei.
Die Ausweisdokumente werden von uns bei der Anmeldung auf die neue Anschrift geändert.
Die Anmeldung kann auch eine bevollmächtigte Person für Sie erledigen, hierzu wird zusätzlich benötigt:

  • Vollmacht
  • eigener Personalausweis
  • Personalausweis des Bevollmächtigten
  • Um- und Abmeldungen

Abmeldung in eine andere Gemeinde:

Eine Abmeldung bei der Gemeinde Großrosseln ist nur noch notwendig, wenn der Wegzugsort im Ausland liegt!
Folgende Unterlagen werden hierzu benötigt:

  • Personalausweis
  • neue Anschrift
  • Nachweis der neuen Anschrift im Ausland z.B. Stromrechnung, Telefonrechnung, Wasserrechnung

Die Abmeldung hat innerhalb 14 Tagen nach dem Auszug zu erfolgen.

An-, Ab- und Ummeldungen sind gebührenfrei.
Die Abmeldung kann auch eine bevollmächtigte Person für Sie erledigen, hierzu wird zusätzlich benötigt:

  • Vollmacht
  • eigener Personalausweis
  • Personalausweis des Bevollmächtigten

Ummeldung innerhalb der Gemeinde Großrosseln:

Folgende Unterlagen werden hierzu benötigt:

Die Ummeldung hat innerhalb einer Woche nach Wohnungswechsel zu erfolgen.
Die Ausweisdokumente werden von uns bei der Ummeldung auf die neue Anschrift geändert.
Bei Ummeldungen können wir auch die Adresse in Ihrem Fahrzeugschein ändern.
Voraussetzungen hierfür sind: gültige HU, Zulassung innerhalb des Regionalverbandes Saarbrücken (ausschließlich SB-Kennzeichen)
Die Ummeldung kann auch eine bevollmächtigte Person für Sie erledigen, hierzu wird zusätzlich benötigt:

  • Vollmacht
  • eigener Personalausweis
  • Personalausweis des Bevollmächtigten