Mit Sicherheit zum Erfolg!

Bei den Hallen der Gemeinde Großrosseln handelt es sich um Versammlungsstätten im Sinne der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO). Deren Vorgaben dienen überwiegend dem Schutz der Besucher und sollen einen sicheren Aufenthalt von Personen gewährleisten. Ergänzend hierzu gibt es eine Vielzahl spezieller Sicherheitsvorgaben, die einen sicheren Verlauf Ihrer Veranstaltung gewährleisten sollen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung beraten Sie für Ihr Event gerne.

Das Einmaleins der Versammlungsstättenverordnung

Ausschmückungen
Ausschmückungen sind vorübergehend eingebrachte Dekorationsgegenstände. Dies können Drapierungen, Girlanden, Fahnen und Pflanzenschmuck sein.

Ausstattungen
Ausstattungen sind Bestandteile von Bühnen- oder Szenenbildern. Sie können insbesondere Wand-, Fußboden- und Deckenelemente, Bildwände oder sonstige Bühnenbildteile sein.

Bestuhlungspläne
Für die Hallen wurden Bestuhlungspläne erstellt, welche bauaufsichtlich geprüft und freigegeben wurden. Die Pläne sind verbindlich. Änderungen sind nur durch Weglassen von Tischen und/oder Stühlen statthaft. Hierdurch frei werdende Flächen dürfen jedoch nicht anderweitig belegt werden.
Alle Bestuhlungspläne weisen Höchstbesucherzahlen auf, die ebenfalls verbindlich sind.

Veranstalter
Der Veranstalter organisiert eine Veranstaltung und führt diese durch. Die VstättVO sieht den Veranstalter eher in der Rolle des Laien – er trägt nicht die Hauptverantwortung.

Veranstaltungsleiter
Der Veranstalter benennt der Gemeinde als Hallenbetreiberin einen Veranstaltungsleiter. Dieser dient der Gemeinde als Ansprechpartner vor, während und nach der Veranstaltung. Macht die Art, Länge und Größe einer Veranstaltung es notwendig, muss ein Stellvertreter benannt werden.

Pflichten des Veranstaltungsleiters:

  • Einhaltung der Bestuhlungspläne sowie Überwachung der Höchstbesucherzahl
  • Sicherstellung von Rettungswegen
  • Freihalten von Notausgängen
  • Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften
  • Kontrolle der Dekoration
  • Koordination von zeitlichen Abläufen und des PersonalsDer Veranstaltungsleiter respektive dessen Vertreter muss während der gesamten Veranstaltung vor Ort sein. Dies betrifft sowohl die Aufbauphase, die eigentliche Veranstaltung sowie die Abbauphase. Der Veranstaltungsleiter übernimmt respektive übergibt die Halle gemäß Protokollbuch und zeichnet dafür verantwortlich.

Veranstaltungstechnik
Die Hausmeister sind sachkundige Aufsichtspersonen in Versammlungsstätten und darin geschult, Gefährdungen zu erkennen. Sie können Auf- und Abbauten sowie den Betrieb ortsbeweglicher Veranstaltungstechnik sicherheitstechnisch bis zu einem gewissen Umfang überwachen. Für umfängliche Aufbauten werden jedoch zwingend Veranstaltungstechniker notwendig. Diese sind durch den Veranstalter zu stellen.