Informationen zur Windeltonne

Die „Ärztliche Bescheinigung zur Vorlage beim Bürgerbüro“ erhalten Sie hier.
Den „Antrag auf Ausstellung eines Windelausweises“ erhalten Sie hier.
Die „Informationen zur Windeltonne“ erhalten Sie hier.
Den „Antrag auf Vollmacht“ erhalten Sie hier.

Die Gemeinde Großrosseln richtet eine Windeltonne ein, um Familien mit Kindern und pflegebedürftige Personen bei der Entsorgung des erhöhten Abfallaufkommens durch Windeln zu entlasten. Ab dem 14. März 2020 wird auf der Kompostierungsanlage der Gemeinde Großrosseln eine Windeltonne bereitstehen. Anträge auf Ausstellung eines sogenannten „Windelausweises“, mit welchen die Nutzung dieser Tonne gestattet ist, können ab sofort gestellt werden.

Wer erhält den Windelausweis?
• Erziehungsberechtigte von Kindern bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres
• Personen, die aus Krankheitsgründen (Inkontinenz) regelmäßig Windeln benötigen
• Antragssteller müssen mit dem ersten Wohnsitz in Großrosseln gemeldet sein und in privaten Haushalten leben.

Wer erhält keinen Windelausweis?
Personen, die in Pflegeeinrichtungen oder in ähnlichen Versorgungsstrukturen leben, da die Einrichtungen die Kosten der Abfallentsorgung im Allgemeinen aus den Beiträgen oder Entgelten der Bewohnerinnen und Bewohner finanzieren.

Gleiches gilt für Kindertageseinrichtungen.
Ebenfalls keinen Windelbonus erhalten Personen, die Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II), nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (Grundsicherungsleistungen oder Sozialhilfe) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Abfallgebühren dieser Personen werden vollständig aus öffentlichen Mitteln finanziert, so dass keine finanziellen Nachteile bei der Entsorgung von Windeln bestehen, die durch einen Windelbonus ausgeglichen werden müssten.

Wie wird der Windelausweis beantragt?
Der Antrag kann in Ihrem Bürgerbüro der Gemeinde gestellt werden und ist online unter www.grossrosseln.de/Bürgerservice/Windeltonne zu finden.

Wer ist antragsberechtigt?
• Erziehungsberechtigte stellen für ihre Kinder den Antrag.
Wichtig: Dem Antrag ist eine Kopie der Geburtsurkunde beizufügen.

• Inkontinenz-Patienten können entweder selbst den Antrag stellen oder sich durch Angehörige oder eine Betreuerin/einen Betreuer vertreten lassen
Wichtig: Dem Antrag ist ein aktuelles ärztliches Attest beizufügen, das die dauerhafte Erkrankung bestätigt.

Nach Prüfung des Antrages wird die Verwaltung der Antragstellerin oder dem Antragsteller einen sogenannten „Windelausweis“ ausstellen. Ausschließlich dieser berechtigt zum Einwurf des Windelmülls in die dafür bereitgestellte Tonne. Der Ausweis ist vor Einwerfen des Mülls den Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern vor Ort vorzuzeigen. Die Tonne steht auf der Kompostierungsanlage der Gemeinde Großrosseln. Der Müll kann ausschließlich zu den Öffnungszeiten der Kompostierungsanlage eingeworfen werden. Die Öffnungszeiten der Kompostierungsanlage entnehmen Sie bitte der Homepage oder dem Gemeindejournal.

Telefonisch unter 06898/449-0
Persönlich in Ihrem Bürgerbüro
Per E-Mail gemeinde@grossrosseln.de

Wir helfen gerne weiter: Gemeinde Großrosseln, Bürgerservice, www.grossrosseln.de