Fahrgastinformation Linie 167 und Schulbusse wegen der Sperrung der L276 Karlsbrunn – St. Nikolaus

Geänderte Fahrtstrecken und Fahrtzeiten seit dem 20.08.2025 Aufgrund einer Vollsperrung seit Mittwoch, 20.08.2025, bis ca. Ende Oktober kommt es zwischen Karlsbrunn und St. Nikolaus zu einer alternativen Linienführung: Die Busse der Linie 167 fahren ab Rotweg über Großrosseln - Dorf im Warndt nach Karlsbrunn. Die Fahrten enden und beginnen auf dem Parkplatz/ Festplatz in Karlsbrunn. Fahrgäste aus Emmersweiler – St. Nikolaus – Naßweiler steigen in Großrosseln an der Haltestelle „Rosseltalhalle“ um und haben dort Anschluss an die Linie 167 in und aus Fahrtrichtung Geislautern Rotweg (Montag – Freitag und Samstag bis 12:46). An Sonn- und Feiertagen werden die beiden Linienwege [...]

Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer ab 2025

Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer ab 2025   Warum wird die Grundsteuer reformiert? Das Bundesverfassungsgericht hatte festgestellt, dass die Bewertung des Grundbesitzes, auf der die Grundsteuer bisher noch aufbaut, völlig veraltet ist und deshalb eine Besteuerung anhand aktuellerer Werte ab 2025 verpflichtend vorgeschrieben. Das wird auch passieren. Im Saarland gelten weitgehend die vom Bund beschlossenen Reformgesetze außer bei den sogenannten Steuermesszahlen. Hier sieht das Saarland eine Differenzierung nach Grundstücksarten vor. Der saarländische Gesetzgeber will hierdurch den wohnlich genutzten Grundbesitz fördern und die infolge der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes eintretende Mehrbelastung wohnlich genutzter Immobilien zumindest mildern.   Was geschieht mit den [...]

Informationen des Ministeriums der Finanzen und für Wissenschaft zu Anzeigepflichten für Grundbesitzer

Grundsteuerreform: Informationen des Ministeriums der Finanzen und für Wissenschaft zu Anzeigepflichten für Grundbesitzer Im Rahmen der Grundsteuerreform waren sämtliche Grundbesitzerinnen und Grundbesitzer durch öffentliche Bekanntmachung aufgefordert bis zum 31. Januar 2023 für ihren Grundbesitz eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Maßgeblich waren die Verhältnisse zum Stichtag 01.01.2022 (1.Hauptfeststellungszeitpunkt). Damit die neu festgestellten Grundsteuerwerte auch künftig auf dem aktuellen Stand bleiben und sichergestellt ist, dass Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse bei der Erhebung der Grundsteuer berücksichtigt werden, sehen das Bewertungsgesetz und das Grundsteuergesetz neue Anzeigepflichten für Steuerpflichtige vor. Konkret müssen Steuerpflichtige dem Finanzamt künftig folgendes anzeigen: [...]

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