Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer ab 2025

Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer ab 2025   Warum wird die Grundsteuer reformiert? Das Bundesverfassungsgericht hatte festgestellt, dass die Bewertung des Grundbesitzes, auf der die Grundsteuer bisher noch aufbaut, völlig veraltet ist und deshalb eine Besteuerung anhand aktuellerer Werte ab 2025 verpflichtend vorgeschrieben. Das wird auch passieren. Im Saarland gelten weitgehend die vom Bund beschlossenen Reformgesetze außer bei den sogenannten Steuermesszahlen. Hier sieht das Saarland eine Differenzierung nach Grundstücksarten vor. Der saarländische Gesetzgeber will hierdurch den wohnlich genutzten Grundbesitz fördern und die infolge der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes eintretende Mehrbelastung wohnlich genutzter Immobilien zumindest mildern.   Was geschieht mit den [...]

Informationen des Ministeriums der Finanzen und für Wissenschaft zu Anzeigepflichten für Grundbesitzer

Grundsteuerreform: Informationen des Ministeriums der Finanzen und für Wissenschaft zu Anzeigepflichten für Grundbesitzer Im Rahmen der Grundsteuerreform waren sämtliche Grundbesitzerinnen und Grundbesitzer durch öffentliche Bekanntmachung aufgefordert bis zum 31. Januar 2023 für ihren Grundbesitz eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Maßgeblich waren die Verhältnisse zum Stichtag 01.01.2022 (1.Hauptfeststellungszeitpunkt). Damit die neu festgestellten Grundsteuerwerte auch künftig auf dem aktuellen Stand bleiben und sichergestellt ist, dass Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse bei der Erhebung der Grundsteuer berücksichtigt werden, sehen das Bewertungsgesetz und das Grundsteuergesetz neue Anzeigepflichten für Steuerpflichtige vor. Konkret müssen Steuerpflichtige dem Finanzamt künftig folgendes anzeigen: [...]

Sanierung der Rathaustreppe – vom ehem. Kloster bis zur Ludweilerstr. in Großrosseln

B E K A N N T M A C H U N G   Sanierung der Rathaustreppe – vom ehem. Kloster bis zur Ludweilerstr. in Großrosseln, Gemeindebezirk Großrosseln   Die Verwaltung informiert, dass die Rathaustreppe zwischen dem ehem. Kloster und der Ludweilerstraße anhand notwendig gewordener Sanierungsarbeiten ab dem 06.11.2023 bis voraussichtlich Ende April 2024 gesperrt ist. Die Gemeindeverwaltung ist bemüht, die notwendigen Sanierungsarbeiten so schnell wie möglich abzuschließen.   Großrosseln, den 27.10.2023   Der Bürgermeister   Dominik Jochum

Hundesteuer

Die Gemeinde Großrosseln ist – wie alle saarländischen Kommunen – durch das Kommunalabgabengesetz zur Erhebung einer Hundesteuer verpflichtet. Die Hundesteuersätze belaufen sich gemäß Gemeindesatzung pro Jahr auf 100 € für den ersten Hund, 120 € für den zweiten Hund und 160 € für jeden weiteren Hund. Die Steuerpflicht beginnt am Ersten des Kalendermonats, der auf den Monat folgt, in dem der Hund angeschafft oder drei Monate alt wird. Dies gilt auch dann, wenn der Hund in Pflege genommen oder auf Probe gehalten wird, sofern nicht der Nachweis erfolgt, dass der Hund in einer anderen Gemeinde steuerlich erfasst ist.   Wer [...]

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