Eingeschränkter Kundenservice im Rathaus Großrosseln

Zur Aufrechterhaltung und Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Verwaltungsbetriebes sind Kundentermine im Rathaus, im Bürgerbüro und anderen Dienststellen der Gemeindeverwaltung Großrosseln aktuell nur noch in dringenden Fällen und nach telefonischer Terminabsprache (0049 (0) 6898 449 -0) möglich.

 

Service-Telefon

Telefon: +49 (0) 6898 / 449-0 | Fax: +49 (0) 06898 / 449-130
E-Mail: gemeinde@grossrosseln.de | Web: www.grossrosseln.de

Montag bis Donnerstag: 08.30 – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag:
08.30 – 12.00 Uhr

 

Aktuelle Informationen COVID-19 Verdachtsfälle in der Gemeinde Großrosseln (24.03.2020)

In der Gemeinde Großrosseln gibt es erste COVID-19 Verdachtsfälle. Den betroffenen Personen wurde umgehend eine 14-tägige häusliche Quarantäne im Rahmen einer ordnungsrechtlichen Verfügung durch das Ordnungsamt der Gemeinde Großrosseln auferlegt. Für die Zeit der Absonderung unterliegen die betroffenen Personen der Beobachtung durch das Gesundheitsamt gemäß § 29 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Bei einem Verstoß gegen die Quarantäneverfügung liegt eine Straftat vor, die entsprechend verfolgt wird.

 

Maßnahmen der Verwaltung zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Betriebsablaufs in Zeiten von COVID-19

Am 24. Februar 2020 hat der Bürgermeister den Krisenstab Influenzapandemie der Gemeinde Großrosseln ins Leben gerufen. Dieser besteht aus den Leitern/Leiterinnen der Fachbereiche 1 (Allgemeine Verwaltung/Schulen), 2 (Sicherheit und Ordnung), 3 (Bauen und Umwelt), 4 (Finanzen), sowie dem geschäftsleitenden Beamten als Führungsunterstützung und seiner Stellvertreterin im Ressort Wirtschaftsförderung – alle natürlich mit den entsprechenden Vertretern als Backup.

Hier werden in enger Abstimmung, mehrmals täglich, alle neuen Informationen rund um das Thema COVID-19, weitergegeben, diskutiert und daraus resultierende Maßnahmen zum Schutz unserer Bürger und Mitarbeiter und zum geregelten Ablauf unserer Tätigkeit als Gemeindeverwaltung, entwickelt.

Auf Grund der aktuellen Lage, hat der Krisenstab einen Plan entwickelt, um den ordnungsgemäßen Betrieb der Gemeindeverwaltung weiterhin aufrecht erhalten zu können.

Seit dem 23. März 2020 arbeitet die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Großrosseln strikt getrennt und in zwei Teams. Während Team 1 den Betrieb vor Ort im Rathaus und Bauhof aufrecht erhält, arbeitet Team 2 vom Homeoffice aus in einer wöchentlich rotierenden Regelung. Die Kommunikation erfolgt per E-Mail und Telefonkonferenzen. Im Falle einer Infektion, sind wir so weiterhin in der Lage einen ordnungsgemäßen Betrieb für Ihre Anliegen aufrecht zu erhalten und schützen gleichzeitig Ihre Gesundheit und die Gesundheit unserer Mitarbeiter/innen mit dieser Maßnahme.

Natürlich bringt das auf der anderen Seite aber auch Einschnitte beim gewohnten Service-Angebot der Gemeinde. Viele Projekte müssen zunächst zurückgestellt werden, damit wir uns voll und ganz auf die Bewältigung der aktuellen Lage konzentrieren können. Dafür bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger um Ihr Verständnis.

Weitere vorübergehende Einschränkungen

Vorübergehende Schließung gemeindlicher Gebäude

Aufgrund der momentanen Situation werden ab sofort alle gemeindlichen Hallen, Begegnungsstätten und sonstigen Gebäude zur Nutzung durch Dritte (z. B. VHS) für die Nutzung gesperrt. Dies gilt sowohl für Veranstaltungen wie auch für Übungsbetriebe. Die Schließung gilt bis auf Widerruf. Neuigkeiten hierzu werden über diese Seite auf www.grossrosseln.de veröffentlicht.

Wir bitten um Ihr Verständnis und um Einhaltung der Vorgabe.

Vorübergehende Schließung der Grüngut-Sammelstelle, Betrieb der Windeltonne und Sperrung der Spielplätze

Auf Grund der Allgemeinverfügung vom 16.03.20 sind alle Spielplätze in der Gemeinde Großrosseln für die Benutzung gesperrt. Zudem bleibt die Grüngut-Sammelstelle bis auf Weiteres geschlossen. Gleiches gilt für die Andienung der „Windeltonne“.

Abgesagte Veranstaltungen

Alle Veranstaltungen und Wanderungen in der Gemeinde Großrosseln werden auf Grund der Allgemeinverfügung vom 16.03.2020 bis vorerst einschl. Ende April ausgesetzt. Die Karten behalten ihre Gültigkeit. Details zu den neuen Terminen erfahren Sie auf unserer Webseite oder im Gemeindejournal.

 

Downloads: Verfügungen

 

Allgemeinverfügung Ausgangsbeschränkung I 20.03.2020 

Kurzübersicht Inhalt Ausgangsbeschränkung v. 20.03.20

Allgemeinverfügung Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen I 16.03.2020 

Allgemeinverfügung Schließung Schulen und KiTas I 13.03.2020

Allgemeinverfügung Saarland zu Veranstaltungen I 11.03.2020

 

 

Downloads: Allgemeines

Auszug der vom Betriebsverbot betroffenen Branchen | 18.03.2019 (92,7 KiB)

Rundschreiben KAV Bescheinigung Berufspendler und Arbeitsunfähigkeit | 17.03.2020 (79,4 KiB)

Anlage Rundschreiben KAV – Formular Pendler Frankreich | 17.03.2020 (151,1 KiB)

Anlage Rundschreiben KAV – Formular Pendler Luxemburg | 17.03.2020 (126,5 KiB)

 

Downloads: Schule/Eltern

Notbetreuung Antragsformular (PDF) | 14.03.2020 (259,9 KiB)

Notbetreuung Antragsformular (Word) | 14.03.2020 (9,2 KiB)

Rundschreiben Elterninfo Coronavirus Ministerium für Bildung und Kutlur | 13.03.2020 (176,4 KiB)   

 

Weiterführende Links

Themen- und Informationsportal „Coronavirus“ – Gesundheitsministerium

https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html

 

Coronavirus I FAQ Frage- und Antwortsammlung

Die saarländische Landesregierung tut alles Notwendige, um die rasante Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen und zu verlangsamen. Auf der folgenden Seite werden Informationen aller Ministerien zusammengetragen. Bitte halten Sie die Regeln ein, die so wichtig sind zur Eindämmung der Virus-Verbreitung.

https://www.saarland.de/254503.htm 

 

Coronavirus: Auszug der vom Betriebsverbot betroffenen Branchen

Aus der Allgemeinverfügung des Saarlandes ergeben sich für viele Bereiche vollständige Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen anlässlich der Corona-Pandemie. Da es in Einzelfällen Diskussionsbedarf gab, ob die Tätigkeit zulässig oder verboten ist, hat das Saarland erste Hinweise  zur Einstufung gegeben. Diese können Sie an dieser Stelle einsehen. Alle Gewerbetreibenden haben bei Unklarheiten die Möglichkeit der Rückfrage bei der zuständigen Ortspolizeibehörde. Wenden Sie sicher hierzu, sofern sich ihr Gewerbe in der Gemeinde Großrosseln befindet, bitte direkt an unsere Service-Zentrale 0049 (0) 6898 449-0 oder gemeinde@grossrosseln.de

 

Coronavirus: Rundschreiben Kommunaler Arbeitgeberverband

Der kommunale Arbeitgeberverband Saar (KAV) informiert in seinem Rundschreiben 8/2020 A über nachfolgende Themen:

  1. Bescheinigung für Berufspendler zur Vorlage beim Grenzübertritt zwischen dem Saarland und Frankreich bzw. Luxemburg
  2. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für bis zu sieben Tage nach telefonischer Rücksprache beim Arzt zulässig

Zu Punkt 1:

Bescheinigung für Berufspendler zur Vorlage beim Grenzübertritt zwischen dem Saarland und Frankreich bzw. Luxemburg

Die saarländische Landesregierung hat für Berufspendler, die trotz der Corona-Krise zur Arbeit über die Grenze müssen, etwa Beschäftigte im medizinischen Bereich, eine vom Arbeitgeber auszufüllende Vorlage erstellt.

Das Formular wird den Arbeitgebern zur Verfügung gestellt, um das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer zu bescheinigen. Diese Bescheinigung dient als Nachweis der Notwendigkeit des Grenzübertritts zwischen dem Saarland und Frankreich (Anlage 1) bzw. zwischen dem Saarland und Luxemburg (Anlage 2) im Rahmen der COVID19-Lage.

Laut Wirtschaftsministerium orientiert sich die Vorlage an luxemburgischem Beispiel und wird von der Bundespolizei anerkannt. Das Dokument steht auch auf der Info-Plattform des Ministeriums unter https://www.saarland.de/254042.htm als Download zur Verfügung

(Rundschreiben des KAV Saar Nr. 8/2020 A vom 17.03.2020, Punkt 1, Az. 6-16-00)

Zu Punkt 2:

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für bis zu sieben Tage nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt zulässig

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben sich auf Erleichterungen bei der Attestierung von Arbeitsunfähigkeit bei leichten Atemwegserkrankungen verständigt.

Demnach können Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für längstens sieben Tage ausgestellt bekommen. Sie müssen dafür nicht die Arztpraxen aufsuchen.

Diese Regelung gilt für gesetzlich versicherte Patienten, die an leichten Erkrankungen der oberen Atemwege erkrankt sind und keine schwere Symptomatik vorweisen oder Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) für einen Verdacht auf eine Infektion mit COVID-19 erfüllen. Die Vereinbarung gilt zunächst bis zum 5. April 2020.

(Rundschreiben des KAV Saar Nr. 8/2020 A vom 17.03.2020, Punkt 2, Az. 6-16-00)

 

Coronavirus: Pandemie nötigt zur Schließung der EVS Wertstoff-Zentren

(Stand: 19.03.2020)

Alle Bürger*Innen werden um einen bewussten Umgang mit vorhandenen Entsorgungskapazitäten gebeten. Teils vorsorglich, teils aufgrund vorliegender krankheitsbedingter Ausfälle haben bereits die ersten EVS Wertstoff-Zentren schließen müssen, die meisten oder sogar alle anderen werden ab morgen folgen.