Besetzung des Amtes des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung der Sitzungsjahre 2019 bis 2024

Gemäß § 1 Abs. 2 der Satzung für die Zusammenarbeit der oder des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung mit dem Gemeinderat Großrosseln, seiner Ausschüsse und den Ortsräten, hat der Bürgermeister, die im Rat vertretenen Parteien und Wählergruppen sowie die in der Gemeinde Großrosseln tätigen Behindertenorganisationen das Recht, dem Gemeinderat geeignete Personen aus der Gemeinde für dieses Ehrenamt vorzuschlagen. Für die Wahlperiode 2019 bis 2024, sowie für die weiteren Jahre von 2024 bis 2029 soll das Amt des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung besetzt werden.

Wer an der Ausübung dieses Ehrenamtes interessiert ist, wird gebeten, sich bis zum 06.03.2024 bei der Gemeinde Großrosseln, Klosterplatz 2-3 in 66352 Großrosseln, schriftlich unter Angabe eines kurzen Bewerbungsschreibens per E-Mail an celine.schwindling@grossrosseln.de oder postalisch zu melden.

Großrosseln, den 20.02.2024

Der Bürgermeister

Dominik Jochum

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