Auslegung der Niederschrift der Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Großrosseln
Am Montag, 22. Januar 2024 fand eine Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Großrosseln statt.
Gemäß § 8 Abs. 4 und § 21 der Satzung der Jagdgenossenschaft gebe ich hiermit bekannt, dass die Niederschrift über diese Versammlung ab 14. Februar 2024 für die Dauer von zwei Wochen zur Einsichtnahme aller Jagdgenossen öffentlich ausliegt.
Die Auslegung erfolgt während der bekannten Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung im Geschäftszimmer der Jagdgenossenschaft, Rathaus, Klosterplatz 2, Zimmer 310.
Großrosseln, den 01. Februar 2024
Der Jagdvorsteher
Schuler