AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 2024
BEKANNTMACHUNGEN DER GEMEINDE GROßROSSELN
Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Großrosseln, die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind, werden in den „Amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Großrosseln veröffentlicht. Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, werden die „Amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Großrosseln“ auf dieser Seite veröffentlicht. (www.grossrosseln.de/amtliche_bekanntmachungen).
Diese Satzung der Gemeinde Großrosseln über die Form der öffentlichen Bekanntmachung – Bekanntmachungssatzung – tritt gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 05.11.2020 am 01.01.2021 in Kraft.
Die Amtlichen Bekanntmachungen erfolgen in der Regel einmal die Woche.
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Einen Ausdruck der Amtlichen Bekanntmachungen können Sie ebenfalls kostenlos unter Angabe Ihrer Anschrift unter der E-Mail-Adresse
gemeinde@grossrosseln.de anfordern.