BEBAUUNGSPLAN „AM MÜHLENBACH“ IN DER GEMEINDE GROSSROSSELN,
ORTSTEIL GROSSROSSELN BEKANNTMACHUNG DER VERÖFFENTLICHUNG IM INTERNET UND DER AUSLEGUNG ZUR BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.09.2025 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Am Mühlenbach“ aufzustellen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung 03. November 2017 (BGBl.I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung in der Zeit vom 22.09.2025 bis einschließlich 24.10.2025 auf der Internetseite der Gemeinde (unter www.grossrosseln.de) unter folgendem Pfad: Bürgerservice, Offenlegungen, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, Klosterplatz 2-3, Zimmer Nr. 305K, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden: in der Zeit vom 22.09.2025 bis einschließlich 24.10.2025.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse: daniel.meumann@grossrosseln.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.
Großrosseln, 05.09.2025
Der Bürgermeister