Bekanntmachung eines Grenztermins in der Gemeinde Großrosseln
Gemäß § 1 Absatz 1 der Satzung der Gemeinde Großrosseln über die Form der öffentlichen Bekanntmachung (Bekanntmachungssatzung) vom 05. November 2020 wird öffentlich bekanntgemacht:
Anlässlich einer in der Gemarkung Emmersweiler, Flur 02 beantragten Katastervermessung findet für die Flurstücke Nr. 37/7, 37/8 und 202/46 ein Grenztermin statt.
Hierbei werden die bestehenden Grenzen auf ihre Übereinstimmung mit dem Katasternachweis untersucht und – wenn beantragt – neue Grenzen festgelegt. Anschließend erfolgt die örtliche Kennzeichnung und Sicherung der Grenzen mit festen und dauerhaften Grenzzeichen (Abmarkung).
Im Grenztermin erfolgt die Anhörung der Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke (Beteiligte) über die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen.
Der Grenztermin findet statt am: Freitag, den 05.12.2025, 11.30 Uhr
Treffpunkt: Gensbacher Straße 102
Wenn Beteiligte nicht am Grenztermin anwesend sind, werden die Flurstücksgrenzen auch ohne ihre Anwesenheit bestimmt und abgemarkt. Die Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen wird dann schriftlich oder durch eine öffentliche Bekanntmachung erfolgen.
Entstehende Kosten für die Teilnahme am Grenztermin können nicht erstattet werden.
Spiesen-Elversberg, den11.11.2025
gez. Dipl.-Ing. (FH) Erik Werny, ÖbVI